
| Photovoltaik Steuerersparnis |
Das Sonnenlicht bringt SteuerersparnisZur Finanzierung der Solarsysteme erhalten Sie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein zinsgünstiges Förderdarlehen aus dem CO2 Minderungsprogramm. Mit den günstigen Zinsen können Sie die Anlage über 10 Jahre finanzieren. Zur Rückzahlung dieses zinsgünstigen Kredits benötigen Sie Einnahmen. Diese sind im sogenannten Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) gesetzlich geregelt. Darin ist festgelegt, dass Sie 20 Jahren lang eine garantierte Vergütung, zur Zeit in Höhe von 0,24429 € je eingespeiste kWh, erhalten (Vergütungsanspruch siehe Stand des EEGs). Da man als „Stromproduzent“ beim Finanzamt als selbständig Tätiger gilt, bekommt man auf Antrag die gesamte Mehrwertsteuer zurückerstattet (Vorsteuer). Eine Gewerbeanmeldung ist hier für erforderlich. Ihre sämtlichen Investitionen, die Sie in Ihrem kleinen Stromkonzern tätigen, lassen sich voll abschreiben. So lassen sich die Kosten für Anschaffung und Montage der Anlage auf 20 Jahre degressiv oder linear abschreiben. Auch alle Anfangsverluste sind selbstverständlich abschreibbar und mindern somit Ihr Gesamteinkommen. Sie können durch die Sonderabschreibung usw. ca. bis Ihr Steuerberater kann Ihnen zu diesen Aspekten genauere Angaben machen, da die konkrete Steuerersparnis von den individuellen Einkommensverhältnissen abhängig ist. |